Pflegesystem

PFLEGESYSTEM IN DEUTSCHLAND IST NUR FÜR BESSERVERDIENENDE BEZAHLBAR

Für alle Bürger muss die kostenlose Altenpflege gewährleistet werden und ist im Grundgesetz festzuschreiben.

Es ist sofort ein Grundgehalt für alle Pflegedienstleistende in Höhe von 4.000 Euro brutto einzuführen.

Wer arbeitet, soll auch davon leben und anschließend den Ruhestand genießen können.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen von 4.000 Euro und eine Grundrente von 2.000 Euro sollen alle erhalten, die arbeiten gehen bzw. gearbeitet haben. Eine Kranken- und Pflegeversicherung in die ohne Ausnahme jeder Bürger einzahlt. Die gesetzlichen Lücken schließen, damit unser Sozialsystem nicht weiterhin ausgenutzt werden kann. Ein pauschales Bürgergeld ohne weitere Zusatzleistungen und ein Bürgergeld 1 nach angerechneten Arbeitsjahren.

Einstellung von Zahlungen an Drittstaaten, Organisationen sowie Steuerbegünstigungen (ca. 500 Mrd. Euro), an Parteien, parteinahe Stiftungen, der Kirche usw. (ca. 10 Mrd. Euro), Beenden von Subventionen an Konzerne und Aktiengesellschaften ca. 200 Mrd. Euro).

Deutsche arbeiten 5 Jahre länger für die Europäische Union - für die Franzosen, Italiener, Griechen usw..

Es soll ein bundesländerübergreifendes und einheitliches System für die Höhe der Vergütung für Kranken- und Pflegeleistungen geschaffen werden.

Für Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Beschäftigte in der Pflege und für Erzieher/innen in den Kindertagesstätten (Kitas) sowie in sozialen Berufen ist sofort ein Mindestgrundgehalt einzuführen. Die Kosten erhöhen sich jährlich entsprechend der Inflationsrate - herausgegeben vom Statistischen Bundesamt.

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DIE GESETZLICHEN KRANKENKASSEN BESCHRÄNKEN DIE PFLEGEBEDÜRFTIGEN ALS AUCH DIE PFLEGELEISTENDEN.

Im Pflegebereich sollen gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine zukünftig die Pflege übernehmen. Für aktiengeführte Pflegeunternehmen sind die Verträge nicht weiter zu verlängern.

Die Anzahl der durch die pflegenden Vereine und Einzelpersonen zu pflegenden Personen darf nicht mehr von den Krankenkassen beschränkt werden.

Das Honorar der Abrechnungen der Pflegeübernahmen ist von den Krankenkassen unverzüglich an die gemeinnützigen Vereine und Einzelpersonen auszuzahlen.

Teilweise müssen Pflegedienstleister bis zu 7 Monate auf die Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen warten. Wer zahlt in diesen Monaten die Gehälter, Betriebsmittel und Steuern der Pflegedienstleister?

Gerade die Menschen, die heute im Rentenalter sind, müssen ihr bisheriges Wohnumfeld aufgeben, weil die Mieten für diese Menschen nicht mehr bezahlbar sind. Oder sie schließen sich in offenen Lebensgemeinschaften zusammen, weil in Pflegeheimen aus unterschiedlichen Gründen meist katastrophale Zustände herrschen und diese teilweise nicht bezahlbar sind.

WARUM ERHALTEN AUSGEBILDETE PFLEGEKRÄFTE ALS EINZELPERSON KEINE VERTRÄGE VON DEN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN UND VERSCHLECHTERN SOMIT DIE VERSORGUNG IN DEN LANDGEBIETEN?

WARUM ERHALTEN EINZELPERSONEN KEINE VERTRÄGE VON DEN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN ?

WARUM GIBT ES UNTERSCHIEDLICHE KOSTENERSTATTUNGEN AN PFLEGEDIENSTLEISTER, WENN ALLE ERWERBSTÄTIGEN ENTSPRECHEND IHRES GEHALTES DEN GLEICHEN PROZENTSATZ AN DEN STAAT ZAHLEN:

senioren

WARUM GIBT ES UNTERSCHIEDLICHE PFLEGEHEIMKOSTEN- SOWIE PFLEGEHEIMKOSTENERSTATTUNGEN IN DEN UNTERSCHIEDLICHEN BUNDESLÄNDEN, WENN ALLE ERWERBSTÄTIGEN ENTSPRECHEND IHRES GEHALTES DEN GLEICHEN PROZENTSATZ AN DEN STAAT ZAHLEN?

Welcher Erwerbstätige soll mit seinem späteren Rentenbezug die Pflege bezahlen, wenn ein Pflegeheimplatz pro Monat zwischen 1.800,00 EURO und 2.550,00 EURO kostet.

Es gibt Lösungen, doch weder mit CDU, CSU, FDP, SPD noch mit Bündnis 90/Grünen sind diese umzusetzen.