FINANZEN & STEUERN

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Die Finanz- und Steuerpolitik in Deutschland schafft für große Unternehmen, Konzerne und Millionäre die reinste Steueroase.

Durch die undurchschaubaren Steuergesetze zahlen die wenigsten großen Unternehmen und Konzerne Steuern, werden aber in Krisenzeiten von der Politik großumfänglich gestützt.

Letztendlich sind es die Bürger/innen sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die die Steuern zahlen und in Krisenzeiten auf sich alleine gestellt sind. Darum bedarf es einer grundlegenden und vereinfachten Steuerreform.

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Der erste Ansatz muss sein, dass deutsche Unternehmen, welche ihren Hauptsitz oder ihre Niederlassungen außerhalb von Deutschland haben, zukünftig Steuern in Deutschland zahlen müssen.
Ausländische Unternehmen, Konzerne und Aktiengesellschaften müssen ebenfalls Steuern in Deutschland in voller Höhe entrichten. Ausnahmen bzw. ein Teilerlass an Steuern ist nur möglich, wenn es mit Hauptsitz aus dem Herkunftsland oder mit den Ländern der Niederlassungen eine entsprechende Vereinbarung gibt sowie ein steuerlicher Ausgleich vereinbart ist.
Diese vergünstigten Vereinbarungen dürfen jedoch nicht mehr verlängert werden.
Bürger/innen, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen jedoch außerhalb von Deutschland arbeiten, sind ebenfalls in Deutschland steuerpflichtig.

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Auszubildende und Studierende bis zum 23. Lebensjahr bzw. mit Beendigung der Ausbildung / des Studiums zahlen zukünftig keine Steuern und bleiben über die erziehungsberechtigen Eltern krankenversichert bzw. wenn keine Eltern vorhanden sind, über das Bürgergeld.
Erwerbstätige mit einem Bruttojahreseinkommen bis zu 60.000 Euro und Verheiratete mit einem Bruttojahreseinkommen bis zu 100.000 Euro müssen keine Steuererklärungen abgeben.
Unternehmen zahlen die Pendlerpauschalen bzw. das Kilometergeld und sonstige steuerliche Leistungen zukünftig monatlich an die Erwerbstätigen aus. Ebenfalls sind hier feste Kinderfreibeträge für Alleinerziehende und Paare zu zahlen.
Die Unternehmen rechnen diese Beträge mit dem Finanzamt ab und erhalten den an die Arbeitnehmer/innen erstatteten Betrag zurück.

Es steht in keinerlei Relation bzw. Verhältnis, warum sich die Bundesregierung nach über 30 Jahren an der ostdeutschen Bevölkerung unbehelligt bereichert, um Fehlbeträge in Renten- und Pflegekassen auszugleichen.

Die Löhne und Rentenbezüge in Ostdeutschland sind sofort gleichzusetzen mit den westdeutschen Löhnen und Renten.

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Zukünftige Steuererklärungen für Alleinstehende mit einem Bruttojahreseinkommen bis zu 60.000 Euro und für verheiratete Paare bis zu 100.000 Euro des Bruttojahreseinkommen entfallen.

Steuererhöhungen sollen ab einem Bruttojahreseinkommen von 60.000,01 Euro für alleinstehende und 100.000,01 Euro Bruttojahreseinkommen für verheiratete neu geregelt werden.

Die Steuersatzregeln sind so anzusetzen, dass keine Benachteiligung gegenüber dem darüber hinausgehenden Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro bzw. 100.000 Euro entstehen können.

Die Steuersätze sind für Bürger/innen und Unternehmen neu zu definieren und festzulegen.

Die Progression des Steuersatzes soll in Stufen bis 500.000 Euro erfolgen. Die Steuererhöhungen sind ab einem Bruttojahreseinkommen von 120.000 Euro bis 250.000 Euro, ab einem Bruttojahreseinkommen von 250.000,01 Euro bis 500.000 Euro sowie ab einem Bruttojahreseinkommen über 500.000,01 Euro vorgesehen.

Ab einem Bruttojahreseinkommen von 500.000,01 Euro ist eine weitere und zusätzliche Steuerabgabe zu entrichten. Ebenfalls ist eine zusätzliche Reichensteuer einzuführen.

Im Gegenzug zur Steuerreform soll im Grundgesetz festgeschrieben werden, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft wird.

Die Vermögens- und Kapitalertragssteuer sind neu zu regeln. Als wichtigen Punkt sehen wir hier die private Absicherung und Altersvorsorge.

Die heutigen Abgabesteuern im Bereich Aktien und in anderen Anlageformen sind neu zu definieren. Zukünftig sollen beim Kauf bzw. Verkauf von Aktien und anderen Anlageformen bis zu einer Höhe von jährlich 10.000 Euro die Quell- und Kirchensteuer, die Solidaritäts- und Kapitalertragssteuer für Privatpersonen entfallen, jedoch nicht für institutionelle und kommerzielle Fondsgesellschaften sowie für Banken.

Unternehmen und Aktiengesellschaften, welche den Aktionären eine Dividende zahlen, müssen ihren Beschäftigten ebenfalls eine entsprechende Dividende zahlen bzw. die Beschäftigten jährlich mit Aktien im Verhältnis der Arbeitsjahre über die Gehaltszahlung hinaus beteiligen.

Darüberhinausgehende Bonuszahlungen an Vorstandsmitglieder von Unternehmen und Aktiengesellschaften, Banken etc., die ein Monatsgehalt übersteigen, sind nicht mehr zulässig. Derartige Bonuszahlungen müssen zu 100 Prozent versteuert werden.

In Deutschland gibt es den jährlichen Länderfinanzausgleich, in dem finanziell bessergestellte Bundesländer finanzschwache Bundesländer unterstützen müssen. Nach der Länderfinanzausgleichszahlung sind jedoch die ursprünglich bessergestellten Bundesländer schlechter gestellt als die ursprünglich finanzschwachen Bundesländer. Der Länderfinanzausgleich ist somit ungerecht und muss neu geregelt werden.

Es gibt Lösungen, doch weder mit CDU, CSU, FDP, SPD noch mit Bündnis 90/Grünen sind diese umzusetzen.