FORSCHUNG & ENTWICKLUNG & DIGITALISIERUNG

Die Forschung insgesamt und auch die digitalen Medien bedürfen einer grundlegenden Reform. Fehlende Fachlehrer in den Mintbereichen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) müssen durch ein Auswahlsystem neu ausgebildet bzw. deren Anzahl erhöht werden.

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Bei den digitalen Medien fehlt es nicht nur an Informatikern, sondern auch an Lehrkräften. Im Bereich Forschung in der Medizin bleibt die finanzielle Unterstützung meist großen Konzernen und Aktiengesellschaften vorbehalten, die wiederum die Medikamentenpreise der Regierung diktieren.

In Deutschland ist die digitale Infrastruktur und die Nutzung der digitalen Medien über Jahrzehnte vernachlässigt worden.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sieht im Ländervergleich der Digitalisierung Deutschland 2022 auf dem 17. Platz und im Glasfaserbereich sogar nur auf dem 35. Platz.

Im Wandel der Zeit und im Zeitalter der Digitalisierung müssen wir aber auch an die älteren Menschen denken, die nicht mit dem Smartphone oder dem Computer umgehen können. Hier bedarf es für diese Menschen Anlaufstationen außerhalb der digitalen Welt zur Verfügung zu stellen.

Wir müssen das Augenmerk und die Unterstützung auf die Start-up-Unternehmen lenken und neue Ideen fördern. Das Auswahlverfahren für Unterstützung ist zu langfristig und der Zugang zu Förderprogrammen nur großen Konzernen und Aktiengesellschaften möglich.

Es soll ein Forschungsfonds geschaffen werden, der die unterschiedlichen Forschungsthemen und Neuentwicklungen fördert bzw. Forschungseinrichtungen zur Verfügung stellt. Start-up-Unternehmen müssen schnell und unbürokratisch die Möglichkeit haben, ihre Ideen umzusetzen.

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Deutschland hat die digitale Infrastruktur und die Nutzung der digitalen Medien über Jahrzehnte vernachlässigt.

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Der Staat hat heute bereits viele Möglichkeiten die digitale Welt zu nutzen. So hat der Staat Zugriff auf alle relevanten Daten eines deutschen Staatsbürgers, die Bürger/innen selbst jedoch nicht. Das wird oftmals mit Datenschutzdiskussionen gerechtfertigt. Dabei besteht doch hier der Widerspruch.

Der Staat kann per Gesetz durch die Gewaltenteilung und Gewaltentrennung sämtliche Daten aller Bürger/innen einsehen, aber die Bürger selbst nicht.

Dabei würde eine vom Staat bereits heute verfügbare und angewendete digitale Möglichkeit viele Kosten, Personal und enorme Zeit einsparen.

Hierzu ist es notwendig, Daten digital zu schützen, durch Ausbau einer vierten Gewalt wie z. B. der Digitative, um die Bürger/innen vor Missbrauch der eigenen Daten zu schützen.

Die digitale Bürgerakte soll ausschließlich Bürger/innen dienen. Bürger/innen entscheiden jeweils selbst, wem und für wie viele Daten sie Dritten Zugang gewähren und diese zur Verfügung stellen.

Die Bürgerakte soll ausschließlich dazu dienen, dass sämtliche Behördengänge wie Führerschein, Personal- und Reisepass, Arbeitsamt, Bürgergeld, Renten-, Pflege- und Krankenakte digital abrufbar sind sowie Behördengänge klimaneutral, durch weniger Papier und Co²-Ausstoß und die Bürokratie organisiert werden können.

Greifen Ämter auf Teile der Bürgerakte zu, müssen die Bürger/innen automatisch über Telefon (SMS) und E-Mail (gegebenenfalls per Post, wenn Telefon oder E-Mail nicht bekannt) informiert werden, mit Vor- und Nachnamen, Amt/Abteilung und Funktion, die Datenabfragende Personen sowie eine Rückrufnummer zu der Person.

Bei Ermittlungsverfahren wegen Delikten wie Drogen, Gewalt, Mord, Korruption, terroristische Gefährdung und damit in Zusammenhang stehende islamistische Verbindungen sowie andere Verbrechen, kann die Mitteilung an die Bürger/innen langwierig durch Gerichtsbeschluss im Zusammenhang mit den vier Gewalten und zur Sicherstellung der Ermittlungen ausgesetzt werden.

Auf den unterschiedlichen Servern dürfen von keinem der Bürger/innen alle Daten der Bürgerakte geführt werden. Nur die Bürger/innen können auf alle über sich hinterlegte Daten zugreifen.

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Notwendige und verfügbare Daten sind: für persönliche Daten, Patientenakte, Steuerakte, Arbeitsamt sowie Bürgergeld und Rentenbezug.

Um die digitalen Möglichkeiten zu nutzen und bestmöglichen Schutz zu gewähren, müssen die Server so gestaltet und abgesichert werden, dass bei einem möglichen Cyberangriff nicht alle Daten einer Person abgerufen werden können. Gleichfalls sind die Firmen, welche für die Sicherheit der Server verantwortlich sind, bei Zugriffen haftbar zu machen. Installierte Firewalls müssen ständig durch Updates verbessert und sichergestellt werden.

Es gibt Lösungen, doch weder mit CDU, CSU, FDP, SPD noch mit Bündnis 90/Grünen sind diese umzusetzen.