EIN GESUNDHEITSSYSTEM FÜR ALLE IN DEUTSCHLAND GIBT ES NICHT MEHR
Jeder Ärztin, jedem Arzt wurde es ermöglichst durch Steuergelder das Studium kostenlos zu absolvieren - doch die Ärztinnen und Ärzte der Privatpraxis lassen die Türen für gesetzlich Versicherte zu.
Jährlich kostet es den Beitragszahler ca. 50 Millionen Euro für die Gehälter der Vorstandsvorsitzenden und deren Stellvertreter der Bundes- und Kassenärztlichen Vereinigung und die Gehälter der Vorstandvorsitzenden der gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Stellvertreter, Prokuristen, Geschäftsführer und andere Führungspositionen.
2022 Gehälter Vorstände Bundes- u. Kassenärztl. Vereinigung
2022 Gehälter Vorstände der gesetzliche Krankenkassen
Für Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie in der Pflege und für Erzieher/innen in den Kindertagesstätten (Kitas) sowie in sozialen Berufen ist sofort ein Mindestgrundgehalt einzuführen. Die Kosten erhöhen sich jährlich entsprechend der Inflationsrate - herausgegeben vom Statistischen Bundesamt.
Es darf keine Zweiklassengesellschaften in der Renten-, Pflege- und Gesundheitspolitik sowie der ärztlichen Versorgung geben.
Krankenleistung, Zahnersatz, Medikamente etc. sind leistungsfrei an alle Bürger/innen durch das Grundgesetz zu gewährleisten.
Es wird die Beschränkung durch die Krankenkassen über die Anzahl der zu verschreibenden Leistungen und der Überweisungen durch Hausärzte an Fachärzte aufgehoben. Das gilt auch für die Anzahl der zu behandelnden Patienten.
Fachärzte dürfen nicht mehr ausschließlich Privatpatienten behandeln bzw. die Annahme von kassenärztlichen Patienten verweigern. Zukünftig müssen alle Ärzte nachweislich mindestens 50 Prozent der Patienten aus den gesetzlichen Krankenkassen behandeln. Wird gegen diesen Grundsatz verstoßen, werden Strafzahlungen/Bußgelder verhängt. Dies gilt übergangsweise, bis es ein einheitliches Krankensystem für alle gibt.
So wie das Rentensystem muss das Krankensystem in Deutschland reformiert werden. 2022 hat Deutschland insgesamt 194 gesetzliche Krankenkassen inkl. der Orts-, Betriebs-, Innungs- und Landwirtschaftskrankenkassen sowie der Knappschaft und dem Verband der Ersatzkassen.
Monatlich müssen für die 194 gesetzlichen Krankenkassen ca. 33.2 Mio. Euro für Vorstandsgehälter aufgewendet werden, somit ca. 400 Mio. Euro im Jahr.
Die Gehälter der Vorstandsvorsitzenden und deren Stellvertretungen der Kassenärztlichen Vereinigung des Bundes werden von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt. Allein diese Gehälter betragen jährlich ca. 13.2 Mio. Euro.
Hinzu kommen die Gehälter der Vorstandsvorsitzenden mit jährlich ca. 20 Mio. Euro zuzüglich der Gehälter für die Stellvertretungen und Geschäftsführer/innen von den 194 gesetzlichen Krankenkassen.
So wie ein einheitliches Krankenkassensystem zu schaffen ist, sind auch die Krankenhäuser wieder zu verstaatlichen. Bei aktiengeführten Krankenhäusern sind die Verträge nicht weiter zu verlängern.
Beamte und Abgeordnete schleichen sich kurz vorm 55 Lebensjahr in die gesetzliche Krankenkasse ein. Bis dahin haben diese alle Vorzüge der privaten Krankenkassen genossen, von mehr medizinischen Leistungen bis hin zu einem Drittel des monatlichen Krankenkassenbeitrages gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.
Es gibt Lösungen, doch weder mit CDU, CSU, FDP, SPD noch mit Bündnis 90/Grünen sind diese umzusetzen.