Wer arbeitet, soll auch davon leben und anschließend den Ruhestand genießen können.
Jeder Beruf - ob Handwerker, Pflege- oder Sozialberufe, Verkäufer, Bäcker, Fleischer, Bahn- und Busfahrer, andere Dienstleiter usw. werden gebraucht. Ohne euch funktioniert unser System nicht.
Wer nicht arbeitet – darf davon nicht profitieren
Ein bedingungsloses Grundeinkommen von 4.000 Euro und eine Grundrente von 2.000 Euro sollen alle erhalten, die arbeiten gehen bzw. gearbeitet haben. Eine Kranken- und Pflegeversicherung in die ohne Ausnahme jeder Bürger einzahlt. Die gesetzlichen Lücken schließen, damit unser Sozialsystem nicht weiterhin ausgenutzt werden kann. Ein pauschales Bürgergeld ohne weitere Zusatzleistungen und ein Bürgergeld 1 nach angerechneten Arbeitsjahren.
Einstellung von Zahlungen an Drittstaaten, Organisationen sowie Steuerbegünstigungen (ca. 500 Mrd. Euro), an Parteien, parteinahe Stiftungen, der Kirche usw. (ca. 10 Mrd. Euro), Beenden von Subventionen an Konzerne und Aktiengesellschaften ca. 200 Mrd. Euro).
Deutsche arbeiten 5 Jahre länger. für die Europäische Union, für die Franzosen, Italiener, Griechen usw..
Deutschland hat 16 Bundesländer, 106 kreisfreie Städte und 294 Landkreise - mithin zusammen 416 Abgeordnetenplätze.
Wir stehen dafür, die Wahlordnung in Deutschland dahingehend zu verändern, dass es zukünftig nur noch maximal 416 Sitze im Bundestag per Grundgesetz gibt.
Alleine hierdurch werden pro Jahr ca. 1 Mrd. EURO eingespart.
- Bundestag - feste Grundgehaltsstrukturen, angepasst nach jährlicher Inflationsrate von maximal 50 Prozent der Steigerungsrate, alle 2 Jahre
- keine zusätzlichen Rentenbezüge oder Pensionszahlungen an Abgeordnete
- Rente für Bundestagsabgeordnete auf Grundlage der Rentenreform
- gleiche Beitragszahlungen der Abgeordneten und Beamten in die gleiche gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenkasse wie alle Erwerbstätigen
- Bezüge (Diäten) für Abgeordnete sollen als Pauschale festgeschrieben werden – Länder-, Städte-, Landkreise- und Gemeindevergütungen sollen ebenfalls neu festgeschrieben werden – Erhöhungen sollen alle 2 Jahre und maximal 50 Prozent der Inflationsrate nicht übersteigen.
Der Beamtenstatus soll in allen Bereichen aufgehoben und ein entsprechender Übergang geschaffen werden, damit zukünftig alle Beamten und Abgeordneten in das gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentensystem einzahlen.
Es ist ein Grundgehalt für alle Bürgerinnen und Bürger in Höhe von 4.000,00 EURO Brutto mit jährlichem Inflationsausgleich per Grundgesetz sicherzustellen.
Es muss für alle Bürgerinnen und Bürger jederzeit gewährleistet sein, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Es darf keine Zweiklassengesellschaften in der Renten-, Pflege- und Gesundheitspolitik sowie der ärztlichen Versorgung geben.
Krankenleistung, Zahnersatz, Medikamente etc. sind leistungsfrei an alle Bürgerinnen und Bürger durch das Grundgesetz zu gewährleisten.
Im Grundgesetz ist zu verankern, dass das Kranken-und Pflegesystem wieder in staatliche Obhut zu übergeben ist und ein Kranken-, Pflege und Rentensystem für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt werden soll.
Nicht nur Beamte beteiligen sich nicht am Gemeinwohl für die Kranken-, Pflege- und Rentensystem. Ab einem Bruttogehalt von 62.100 Euro sind keine weiteren Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen. Das betrifft auch die Rentenversicherung.
Hier sind pro Jahr maximal 7.450 Euro (neue Bundesländer) und maximal 7.550 Euro (alte Bundesländer) zu zahlen.
Es ist ein pauschales Bürgergeld ohne weitere Leistung und ein Bürgergeld 1 mit angerechneten Arbeitsjahren per Grundgesetz sicherzustellen, damit jede Bürgerin und jeder Bürger auch nach dem Berufsleben das Rentenalter genießen und finanziell schwächeren Menschen mit dem Bürgergeld geholfen werden kann.
Das Bürgergeld muss der Höhe nach mindestens der gesetzlich festgesetzten Pfändungsfreigrenze unterliegen. Aufgrund der pfändungsfreien Höhe des Bürgergeldes entfallen alle früheren Kostenübernahmen durch die Harz IV-Regelung.
Hierdurch können alle Jobcenter aufgelöst, Bürokratie abgebaut und Kosten eingespart werden.
Ein Bürgergeld 1 ist einzuführen und berücksichtigt die Arbeitsjahre, um das sich das Bürgergeld 1 gegenüber dem Bürgergeld erhöht. Durch das Bürgergeld 1 entfällt zukünftig das Arbeitslosengeld in seiner jetzigen Form.
Wer Bürgergeld beansprucht, muss nicht sein Erspartes aufkündigen und aufbrauchen, um Anspruch zu haben. Erspartes muss die finanzielle Sicherstellung im Alter als Grundrecht gewährleisten.
Durch diese Vorgehensweise werden die Kosten gesenkt. Die Agentur für Arbeit ist entsprechend neu auszurichten.
Die GEZ-Gebühren für die öffentlich/rechtlichen Sender sind abzuschaffen. Diese Gebühren werden über das Fernsehen hinaus für andere Mittel ausgegeben, wie aktuell für Marketing, Musikensembles, Shows, sonstige politische Auftritte, Spielfilme. Eine Verpflichtung zur Entrichtung der allgemeinen GEZ-Gebühr für alle Bürgerinnen und Bürger ist nicht gerechtfertigt.
Zudem sind die öffentlich/rechtlichen Sender weder politisch unabhängig noch besteht durch diese eine Presse- und Meinungsfreiheit, die die Grundwerte verletzt.
WOHNRAUM - SICHERSTELLUNG FÜR ALLE IM GRUNDGESETZ VERANKERN
Der Situation am Wohnungsmarkt muss sofort durch Einfrieren der Mieten Einhalt geboten und eine neue Regelung im Grundgesetz festgeschrieben werden.
Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum für Rentner und Studierende auf Grundlage des Sozialsatzes.
Die von Eigentümern zu entrichtende Grundsteuer soll nicht mehr Bestandteil der Betriebskostenabrechnungen sein. Die Zahlung der Grundsteuer ist alleine Sache des Eigentümers und kann nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Innenstädte dürfen nicht nur Besserverdienenden vorbehalten sein und kleine Gemeinden dürfen nicht aussterben.
Eigentümer von Wohngebäuden ab acht Wohneinheiten müssen zukünftig mindestens zwei Wohneinheiten zu den geltenden Sozialsätzen sowie eine Wohneinheit für altersgerechtes und Barrierefreies Wohnen anbieten und vermieten. Grundlegend gilt für jede weitere Wohneinheit im Verhältnis 1 : 4, dass jede vierte Wohneinheit die Kriterien von Sozialsätzen erfüllen muss.
Grundsätzlich soll eine Mieterhöhung an die Inflation gekoppelt sein und nur alle 5 Jahre erlaubt sein, wobei der Durchschnittswert der Inflation aus den letzten 5 Jahren ermittelt wird. Eine Erhöhung ist dann gemäß der errechneten Inflation von maximal 10 Prozent erlaubt.
Es gibt Lösungen, doch weder mit CDU, CSU, FDP, SPD noch mit Bündnis 90/Grünen sind diese umzusetzen.