Die innere Sicherheit in Deutschland wird seit Jahrzehnten in mehrfacher Hinsicht von allen Parteien vernachlässigt. Ständige Polizeireformen haben zu einem enormen Stellenabbau geführt.
Es wird verfolgbaren Spuren von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht nachgegangen, sodass das Eigentum jedes Bürgers nicht mehr geschützt ist.
Anstatt die Staatsanwaltschaft mehr Verbrechen aufklärt, gibt es heute immer mehr schriftliche Verfahrenseinstellungen von der Staatsanwaltschaft an die Bürger/innen.
Staatsanwälte und Richter sind nicht mehr von der Politik vorzuschlagen und zu benennen oder den Politikern weisungsgebunden.
Es sind von den Parteien unabhängiger Justizauswahlausschuss und ein Justizverwaltungsrat einzurichten. Diese ernennen zukünftig parteiunabhängig Richter, Staatsanwälte, Verfassungsrichter und die Rechnungshöfe.
Zu viele einzelne Fachbereiche und die neuen digitalen Möglichkeiten entsprechen nicht den gegebenen Umständen und führen zu langen und erfolglosen Ermittlungen. Die digitale Welt scheint bei der inneren Sicherheit keine Rolle zu spielen oder es fehlen die dazugehörigen Fachabteilungen und Kräfte. Eine gemeinschaftliche und übergreifende Zusammenarbeit über die Länder oder Kommunen hinaus ist nicht gegeben.
Die Wirtschafts- und Bandenkriminalität sowie das organisierte Verbrechen und die Familienclans müssen strafrechtlich viel besser und effizienter verfolgt werden.
Hierzu sind zusätzliche und neue Abteilungen innerhalb wie außerhalb Deutschlands einzurichten und vorhandene Abteilungen weiter auszubauen, digital miteinander zu vernetzen und mit modernster Technik auszustatten.
Langwierige und Vergleichsprozesse dürfen nicht mehr an der Tagesordnung sein. Die heute häufig ausgesprochenen Vergleichsprozesse zeigen, dass Richter/innen sich nicht mehr umfangreich mit den Fällen auseinandersetzen.
Nicht zuletzt lässt auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oftmals viele Interpretationen zu, was zur Schlussfolgerung führt, diese Gesetze klar und eindeutig zu reformieren.
Ebenfalls ist eine Gebührenreform zwingend notwendig. Das betrifft nicht nur die Gerichte, sondern auch die Rechtsanwalt- und Notargebührenverordnung.
Es muss allen Bürgern die Möglichkeit gegeben werden ihr Recht einzuklagen, ohne dass die jeweiligen Gebühren höher sind als das für Recht ausgesprochene Urteil.
Wird ein Vergleich zwischen dem Kläger und Beklagten erzielt, ist zukünftig nur noch die Vergleichssumme Gegenstand der Honorare und Gerichtskosten.
Ausländische verurteilte Straftäter (hierzu zählt auch die Bewährungsstrafe) sind in ihr Geburts- oder Herkunftsland sofort auszuweisen. Sind die Straftäter minderjährig, hat das zur Folge, dass die Erziehungsberechtigten ebenfalls ausgewiesen werden. Ein Einspruch gegen die Ausweisung soll zukünftig nicht mehr möglich sein.
Es gibt Lösungen, doch weder mit CDU, CSU, FDP, SPD noch mit Bündnis 90/Grünen sind diese umzusetzen.