Wer in der Politik arbeitet, sollte es aus Überzeugung an der Sache tun und nicht aufgrund finanzieller Vorteile.
Der Bundestag wächst unkontrolliert, 1961 waren es 521 Sitze, 1990 waren es 662 Sitze und 2021 bereits 736 Sitze.
Ein Abgeordneter kostet die Steuerzahler im Monat ca. 40.000 € bzw. ca. 355 Mio. € im Jahr für alle Abgeordneten im Bundestag.
Wird ein Abgeordneter nicht wiedergewählt, also arbeitslos, erhält jeder Abgeordnete ein monatliches Übergangsgeld / Arbeitslosengeld von 10.323,29 € für 4 bis 18 Monate.
Somit 100 % des Gehalts/der Bezüge.
Aktuell (Stand 2022) hat ein Abgeordneter Anspruch auf monatliche Bezüge von 10.323,29 €
Gehalt (Diäten)
1.000,00 € für Büromaterialien, Laptops, IT-Technik, etc.
23.205,00 € für eigens eingestellte Mitarbeiter.
Hinzukommen die Reisekostenerstattung, eine Bahncard 1. Klasse und Kosten für Inlandsflüge.
Zusätzlich zu jeder Altersrente aus anderen Berufen, hat jeder Abgeordneter einen monatlichen Rentenanspruch je Wahlperiode von 1.000,00 € bzw. bis max. 6.750,00 €.
Wir haben 16 Bundesländer, 106 kreisfreie Städte und 294 Landkreise. Somit 416 Abgeordnete.
Unser Vorschlag ist es, den Bundestag auf diese 416 Sitze zu beschränken.
Rechnerisch wird nach einer Wahl von den 416 zur Verfügung stehenden Sitzen die Anzahl der Direktmandate abgezogen. Die Differenz ist schließlich die Grundlage für die prozentuale Verteilung der Sitze für die Parteien.
Das ist gegenüber allen Parteien fair verteilt und spiegelt die Bürgerstimmen gerecht wider.
So kann die Sitzanzahl niemals 416 übersteigen.
Mit allen Kosten spart das jährlich ca. eine Milliarde Euro und schont damit den Geldbeutel der Steuerzahler.
Wir, die DVD, stehen für Überzeugung in der Politik für und mit dem Volk.
Daher wollen wir grundlegende finanzielle Strukturen der Bundestagsmitglieder abändern und die Vorteilsnahme auf Kosten der Bürger/innen berichtigen.
Abgeordnete im Bundes-, Land- und Kreistag sollen zukünftig feste Grundgehaltsstrukturen, angepasst nach jährlicher Inflationsrate von maximal 50 Prozent der Steigerungsrate, alle 2 Jahre erhalten. Darüber hinaus soll es keine zusätzlichen Rentenbezüge oder Pensionszahlungen an Abgeordnete mehr geben.
Länder-, Städte-, Landkreise- und Gemeindevergütungen sollen ebenfalls neu festgeschrieben werden. Erhöhungen sollen alle 2 Jahre maximal 50 Prozent der Inflationsrate unterliegen.
Wir wollen nicht nur den Bundestag auf 416 Sitze beschränken und mit der geplanten Reform ca. 1 Mrd. € jährlich einsparen.
Zukünftig sollen auch alle Abgeordneten und Beamten in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenkasse sowie in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, so wie jede/r Erwerbstätige in Deutschland.
Um dem Willen des Volkes gerecht zu werden und nicht dem politischen Kalkül, soll der/die zukünftige Bundeskanzler/in von der Partei gestellt werden, welche die Wahl gewonnen hat. Unabhängig davon, ob eine Regierungsbildung mit der Partei, welche die Wahl gewonnen hat, möglich ist.
Ein weiteres Ziel soll es sein, Bundestagswahlen nur noch alle sechs Jahre abzuhalten. Die eingesparten Gelder sollen für die Bürgerentscheide verwendet werden. Weiterhin ist eine Wahl der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers auf maximal zwei Wahlperioden und maximal 12 Jahre zu begrenzen.
Es gibt Lösungen, doch weder mit CDU, CSU, FDP, SPD noch mit Bündnis 90/Grünen sind diese umzusetzen.