Pflegesystem
Für alle Bürger muss die kostenlose Altenpflege gewährleistet werden und ist im Grundgesetz festzuschreiben.
Es ist sofort ein Grundgehalt für alle Pflegedienstleistende in Höhe von 4.000 Euro brutto einzuführen.
Wer arbeitet, soll auch davon leben und anschließend den Ruhestand genießen können.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen von 4.000 Euro und eine Grundrente von 2.000 Euro sollen alle erhalten, die arbeiten gehen bzw. gearbeitet haben. Eine Kranken- und Pflegeversicherung in die ohne Ausnahme jeder Bürger einzahlt. Die gesetzlichen Lücken schließen, damit unser Sozialsystem nicht weiterhin ausgenutzt werden kann. Ein pauschales Bürgergeld ohne weitere Zusatzleistungen und ein Bürgergeld 1 nach angerechneten Arbeitsjahren.
Einstellung von Zahlungen an Drittstaaten, Organisationen sowie Steuerbegünstigungen (ca. 500 Mrd. Euro), an Parteien, parteinahe Stiftungen, der Kirche usw. (ca. 10 Mrd. Euro), Beenden von Subventionen an Konzerne und Aktiengesellschaften ca. 200 Mrd. Euro).
Deutsche arbeiten 5 Jahre länger für die Europäische Union - für die Franzosen, Italiener, Griechen usw..
Es soll ein bundesländerübergreifendes und einheitliches System für die Höhe der Vergütung für Kranken- und Pflegeleistungen geschaffen werden.
Für Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Beschäftigte in der Pflege und für Erzieher/innen in den Kindertagesstätten (Kitas) sowie in sozialen Berufen ist sofort ein Mindestgrundgehalt einzuführen. Die Kosten erhöhen sich jährlich entsprechend der Inflationsrate - herausgegeben vom Statistischen Bundesamt.

