Bis 2030 ist ein Mindestgrundgehalt in Höhe von 4.000,00 EURO Brutto für alle Erwerbstätigen in Deutschland einzuführen und im Grundgesetz zu verankern.
Für Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie in der Pflege und für Erzieher/innen in den Kindertagesstätten (Kitas) sowie in sozialen Berufen ist sofort das Mindestgrundgehalt einzuführen.
Die Kosten erhöhen sich jährlich entsprechend der Inflationsrate - herausgegeben vom Statistischen Bundesamt.
Darüber hinaus soll anfangs für einzelne Branchen ein Mindestgrundgehalt eingeführt werden, bis im zweiten Schritt eine allgemeine Pflicht zur Zahlung eines Mindestgrundgehaltes an alle Erwerbstätigen ab 2030 in Deutschland gilt.
Die Erhöhung des Mindestgrundgehaltes unterliegt der jährlich errechneten Inflationsrate - herausgegeben vom Statistischen Bundesamt.
Das pauschale Bürgergeld soll jede/r Bürger/in erhalten, der/die nicht erwerbstätig ist. Das Bürgergeld muss der Höhe nach mindestens der gesetzlich festgesetzten Pfändungsfreigrenze unterliegen. Damit kann das Harz IV mit den zu erstattenden Leistungen ersatzlos gestrichen werden.
Aufgrund der pfändungsfreien Höhe des Bürgergeldes entfallen alle früheren Kostenübernahmen durch die Harz IV-Regelung.
Hierdurch können alle Jobcenter aufgelöst, Bürokratie abgebaut und Kosten eingespart werden.
Das Bürgergeld 1 ist einzuführen und berücksichtigt die Arbeitsjahre, um das sich das Bürgergeld 1 gegenüber dem Bürgergeld erhöht.
Durch das Bürgergeld 1 entfällt zukünftig das Arbeitslosengeld in seiner jetzigen Form.
Wer Bürgergeld beansprucht, muss nicht sein Erspartes, seine Aktien oder seine Versicherungen kündigen und aufbrauchen, um Anspruch zu haben. Erspartes muss die finanzielle Sicherstellung im Alter als Grundrecht gewährleisten.
Durch diese Vorgehensweise werden die Kosten gesenkt und die Agentur für Arbeit ist neu auszurichten.
ARBEITSMARKT
LOBBYISMUS UND POLITISCHE VETTERNWIRTSCHAFT SIND SOFORT ZU BEENDEN.
Für die Unternehmen sind die Nebenkosten enorm gestiegen, welches die Kosten für Produkte und Waren verteuert. Manche Kosten wie die Berufsunfallversicherung, Urlaubskassen, Zwangsabgaben an Land-, Stahl- und Metallindustrie, der Industrie- und Handelskammern etc. müssen sofort abgeschafft werden. Zukünftig sind keine Zwangsabgaben durch Unternehmen zu leisten. Die Abschaffung der Urlaubs- und Berufsunfähigkeitskassen sowie aller, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Abgaben an Kassen und Dritte.
Sicherstellung der Gesundheit und Freizeit der Erwerbstätigen und ihren Familien - darum die Vier-Tage-Woche
Zukünftig soll die Vier-Tage-Woche eingeführt werden, wobei die Arbeitszeit ohne Pausen von 40 Stunden in der Woche nicht überschritten werden darf. Darüber hinaus erbrachte Arbeitsstunden zählen als Überstunden und sind vom Arbeitgeber auszugleichen.
Die Rahmenbedingungen für Erwerbstätige müssen an der Stelle verbessert und gestärkt werden, wo Gesetze Auslegungssache sind und kein einheitliches Gesetz vorhanden ist.
Arbeitgeber werden verpflichtet, eine digitale Zeiterfassung einzuführen und diese wöchentlich den Erwerbstätigen zur Verfügung zu stellen.
Überstunden sind vom Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend innerhalb des nächstfolgenden Monats auszuzahlen oder durch weniger Arbeit im nächstfolgenden Monat abzugelten.
Für erbrachte Überstunden und deren Nichtnotwendigkeit ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht, dass diese nicht notwendig gewesen sind. Dies kann der Arbeitgeber gerichtlich feststellen lassen. Ein vorheriger Abzug von Überstunden seitens des Arbeitgebers ist unzulässig.
Der Arbeitgeber bleibt bis zur Abgeltung der Überstunden durch Freizeit oder Lohnausgleich Schuldner. Eine Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt erst am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Es gibt Lösungen, doch weder mit CDU, CSU, FDP, SPD noch mit Bündnis 90/Grünen sind diese umzusetzen.